Beschlussvorlage - VO/GV02/2019-0969

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließt der in der Anlage enthaltenen Vereinbarung zum Vorhaben - Konzeptionelle Maßnahme: Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials(WRRL-Maßnahmen-ID: KGNW-1800_M_01 Bach aus Lübow, Triwalker Bach zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Triwalker Bach ist als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft.

Der ökologische Zustand des Gewässers entspricht nicht den Anforderungen der EU-WRRL.

 

Für das Gewässer Nr.: 11:0:4/1, Bach aus Lübow, Triwalker Bach  ist folgendes Konzept zu erstellen: Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials (WRRL-Maßnahmen-ID: KGNW-1800_M_01 Bach aus Lübow, Triwalker Bach)

 

 

Aufgrund der Zielstellungen der Studie und der gegebenen Randbedingungen wird auf die „Rahmenvereinbarung über die Unterstützung konzep­tioneller Vorhaben im Zuge der WasserFÖRL" (240-202a-Co-16) zwischen dem LAiV M-V und der Arbeitsgemeinschaft Institut biota GmbH & IHU Geologie und Analytik GmbH zurückgegriffen. Ein Wettbewerb zur Vergabe von Planungsleistungen ist somit nicht erforderlich.

Das Vorhaben beinhaltet die folgenden Arbeitspakete AP 1 Erstellung eines Gewässer- entwicklungs- und Pflegeplan (GEPP), AP 7 Ermittlung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und AP  8    Hydraulische Berechnungen incl. Vermessungsleistung

Die Inhalte der Arbeitspakete sind unter dem Link http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/400 - unter Punkt: Leistungsbeschreibung für die zentrale Beschaffung von Ingenieurleistungen bei konzeptionellen Projekten, Stand: 27.02.2017 (PDF; 0,14MB) nachzulesen.

Aus dem Vorhaben werden Vorschläge für den Gewässerausbau, insbesondere für den überbauten Bereich in der Ortslage Lübow erwartet. Der Gewässerausbau ist nach § 68 des LWaG M-V eine öffentlich rechtliche Verpflichtung der Gemeinden.

Der Triwalker Bach durchfließt die Hansestadt Wismar und die Gemeinde Lübow und bildet den Wasserkörper KGNW-1800 vom Typ kiesgeprägter Bach, der als Einheit zu betrachten ist.

Die Ermittlung  der Eigenanteile  auf der Grundlage der Wichtung der Arbeitspakete ist in der Anlage 1 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtausgaben geplant:                     30.085,21 €

davon zuwendungsfähige Ausgaben:               30.085,21 €

davon Beiträge Eigenmittel                                         3.008,52 €

 

davon                Hansestadt Wismar:                   601,70

                          Gemeinde Lübow:                           2.406,82

Zuwendungen:                27.076,69  €

 

Die Hansestadt Wismar und die Gemeinde Lübow tragen alle anfallenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahme, die über den Zuwendungsbescheid hinausgehen; diese sind vorher abzustimmen. Regieleistungen des Verbandes bleiben davon unberührt
 

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Anlagen

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