Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, für den Mehrbedarf in der Hortbetreuung in den Ferien 1,50 €/Stunde zu berechnen und den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz hat am 16. 12. 2004 eine Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bobitz erlassen, in der unter anderem im

§ 2 Abs. 3 die Bezahlung von Mehrstunden geregelt ist. Hier ist die Mehrstunde mit 5,00 € abzurechnen. Diese Regelung ist daraus entstanden, dass Eltern die vertraglichen Betreuungszeiten überzogen haben.

Beim Aktualisieren der Satzung und durch die Veränderung des neuen KiföG M-V ist der Mehrbedarf in der Ferienzeit bei der Hortbetreuung nicht beachtet worden.

Da die Notwendigkeit für einen erhöhten Betreuungsbedarf von Eltern während der Ferienzeit besteht, sind die Kosten, die hier durch die Satzungsregelung bei Überziehung der Betreuungszeiten entstehen würden, für die Eltern nicht tragbar.

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf diesem Wege, die Mehrkosten in den Ferien in Höhe von 1,50 €/Stunde über einen gesonderten Vertrag in Rechnung zu stellen.

Die Verwaltung wird dann mit den Sorgeberechtigten hierzu Verträge auf privat-rechtlicher Basis abschließen.

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