Beschlussvorlage - VO/GV11/2009-087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt für die Flurstücke 136,119, 87, 211, Flur 2 und  354 und 332/4, Flur 1 in der Gemarkung Ventschow den Antrag auf Teileinzug zu stellen.

Diese Wegeflurstücke sollen nur durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger genutzt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ventschow ist Eigentümerin der Wegeflurstücke 136, 119,87, 211, 8, Flur 1 und 354 und 332/4, Flur 1 in der Gemarkung Ventschow.

Diese Wege sollen auf Grund unachtsamen Verhaltens, verbunden mit einer evt. Gefahr von Waldbränden, der Zunahme einer illegalen Müllentsorgung und Missbrauch der Waldwege für illegale Crossrennen für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden.

Ausnahme bilden sollen Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft, Radfahrer und Fußgänger.

Die Gemeinde beantragt die Teileinziehung der o. g. Wege.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Anlagen

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