Beschlussvorlage - VO/AA07/2019-0631

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.

Im Haushaltsjahr 2018 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang zur Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 17.10.2019 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...