Beschlussvorlage - VO/GV02/2019-0977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Herrn Möhle aus Wietow zu, das aus seiner Kleinkläranlage gereinigte Überlaufwasser in den anliegenden Straßengraben abzuleiten.

Voraussetzung ist die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Kleinkläranlage.

Sollte diese aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt verwehrt werden, erlischt diese Einleitgenehmigung.

Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für die ständige Funktionstüchtigkeit des Grabens und hält sich gegenüber Herrn Möhle von jeglichen diesbezüglichen Forderungen frei.

Er hat den Graben in Bezug auf die Ableitung des Wassers auf eigene Kosten sauber zu halten. Der Wegnahme einer Weide in der Grabensohle wird Herrn Möhle auf seine Kosten gestattet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Herr Möhle ist Eigentümer des Flurstückes 66/3 in Wietow. Da die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Kleinkläranlage aus dem Jahr 2004 abgelaufen ist, hat er beim Landkreis NWM eine neue Erlaubnis beantragt. In diesem Antrag ist der Überlauf auf kurzem Wege in den kommunalen Straßengraben vorgesehen.

Dieses wird bereits jetzt praktiziert, obwohl der Vorbesitzer des Grundstückes die Überlaufleitung in eine in der Erlaubnis vorgesehenen Leitung auf dem Feld verlegen sollte. Die Leitung auf dem (privatem) Feld soll sehr alt sein und wurde nicht gefunden.

Das Umweltamt des Landkreises würde dem Antrag des Herrn Möhle mit Überlauf in den Straßengraben auch zustimmen, wenn die Gemeinde als dessen Eigentümer ihr Einverständnis erteilt.

Herr Möhle bittet um diesbezügliche Zustimmung der Gemeinde.

Zudem bittet er um Beräumung des Straßengrabens und Wegnahme einer Weide, die inmitten des Grabens steht, da sich deswegen Wasser  im Graben sammelt und bis in seine Kläranlage rückstaut.

Der Bauausschuss empfiehlt, die Einleitung des geklärten Wassers in den Straßengraben zu erlauben. Herr Möhle hat dann jedoch selbst und auf eigene Kosten für die Sauberhaltung des Grabens zu sorgen. Der Wegnahme der Weide aus der Grabensohle wird zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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