Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1650

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 69 Abs. des KV MV in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird der Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg, Herr Burkhard Biemel, als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH bestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 69 Abs. 1 des KV MV hat die Gemeinde Dorf Mecklenburg eine kommunale Wohnungsgesellschaft mbH errichtet. Die Gemeinde ist verpflichtet, einen angemessenen Einfluss in den Überwachungsorganen des Unternehmens, insbesondere des Aufsichtsrates, zu sichern.

 

Im § 14 des Gesellschaftervertrages der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH ist festgelegt, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, bestehend aus 3 Personen, hat. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch die Gesellschafter bis auf Widerruf. Gegenwärtig ist eine Position im Aufsichtsrat durch den Widerruf von Herr Torsten Tribukeit nicht besetzt. Um die Interessen der Gemeinde nachhaltig zu sichern, erscheint es als sinnvoll, den Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg als natürliche Person in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Loading...