Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1654
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 176 Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung des doppischen Rechnungswesen hat die Gemeinde, wenn mindestens eine Tochterorganisation der Gemeinde unter dem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss der Gemeinde steht, für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Für den Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften, Zweckverbände und sonstigen rechtlich selbständigen Aufgabenträgern zusammenzufassen (Konsolidierung)
Mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts in M-V zum 01. August 2019 und dem Beschluss zum Doppikerleichterungsgesetz vom 23. Juli 2019 wurde im Artikel 1 des § 176 (Übergangsvorschriften) die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nur noch für kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte verpflichtend festgeschrieben.
Alle anderen Kommunen haben ein Wahlrecht, ob sie einen Gesamtabschluss aufstellen wollen oder einen Beteiligungsbericht für ausreichend erachten.
Die Gemeinde muss sich gemäß § 176 Kommunalverfassung bis zum 31. Dezember 2019 verbindlich für oder gegen die Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheiden.
