Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1664
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzungsänderung der Gemeinde Dorf Mecklenburg über die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sissy Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg enthält bei Zuwiderhandlung des § 11 Abs. 1- Anzeigepflichten,
„Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, anzuzeigen. Ist ein Hund im Sinne von § 6 gefährlich, hat der Hundehalter/ die Hundehalterin auch die Gefährlichkeit des Hundes anzuzeigen.“
keine Grundlage zur Hundesteueranmeldung von Amtswegen.
Diesbezüglich wird mit dieser Satzungsänderung Abhilfe geschaffen, indem der im zuvor genannte § 11 Anzeigepflichten, durch einen 5. Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:
„(5) Kommt eine Hundehalterin / ein Hundehalter trotz Aufforderung mit Fristsetzung
ihrer/seiner Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht nach, kann der Hund von Amtswegen
an-/oder abgemeldet werden.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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