Beschlussvorlage - VO/GV12/2019-0743

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 3, hier von den örtlichen Bauvorschriften (Dachform und Dachfarbe)  für die Flurstücke 30/ und 32/19, Flur 1, Gemarkung Groß Woltersdorf zuzustimmen.

Die Gemeinde Barnekow stimmt zu, dass das Dach in Anlehnung eines Sheddaches ausgeführt wird. Siehe Anlage. Zudem stimmt die Gemeindevertretung Barnekow der Der Farbe grau bis anthrazitgrau für die Dachziegel zu.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf dem oben genannten Grundstück wird ein EFH im Bungalowstil geplant. Laut B-Plan sind symmetrische Satteldächer, Krüppelwalmdächer oder Walmdächer zulässig. Als Dacheindeckung sind rote oder braune Tonziegel, rote, rotbraune oder braune Betonpfannen zulässig. Von diesen Vorschriften wird eine Befreiung beantragt.

Begründung dazu lt. Antragsteller:

Aus gestalterischen Gründen soll die Dachform in Anlehnung eines Sheddaches ausgeführt werden. Hier sind die beiden geneigten Dachseiten (wie ein Satteldach), jedoch nicht symmetrisch sondern in der Firstlinie höhenversetzt. Die Dachseite in Straßenrichtung lässt das Dach wie ein symmetrisches Satteldach erscheinen und passt sich in das Gesamtbild der umliegenden Bebauung ein.

Auf der südlichen Dachseite (zur Straße) ist eine Solar- bzw. PV-Anlage geplant, die grau als Flächenelemente sichtbar ist. Um eine farbliche Rahmenbindung (Kontrastrahmen) zu vermeiden, sollen anstelle der roten oder rotbraunen Dachziegel hier graue bis anthrazitgraue Dachziegel verwendet werden. Dadurch ist eine einheitliche Dachflächen-farbe gewährleistet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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