Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 6/1, Flur 2, Gemarkung Klüssendorf zu erteilen. Gleichzeitig stimmt sie dem Antrag auf Befreiung, hier hinsichtlich der Dachneigung zu.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Laut Antrag hat das beantragte EFH eine Dachneigung von 39°, in der Abrundungssatzung sind 25 bis 30°, es entsteht ein begehbarer Dachboden als Kellerersatz.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

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