Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0653

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt auf Grund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 3. Änderungssatzung der Gemeinde Metelsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Metelsdorf enthält bei Zuwiderhandlung des

§ 13 Anzeigepflicht Abs. 1 „Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, anzuzeigen.

keine Grundlage zur Hundesteueranmeldung von Amtswegen. Diesbezüglich wird mit dieser Satzungsänderung Abhilfe geschaffen, indem der im zuvor genannte § 13 Anzeigepflichten, durch einen 4. Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:

 „(4) Kommt eine Hundehalterin / ein Hundehalter trotz Aufforderung mit Fristsetzung ihrer /seiner Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht nach, kann der Hund von Amtswegen an-/oder abgemeldet werden. „

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Steuerliche Mehreinnahmen

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Anlagen

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