Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0655

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung macht sich erforderlich, da drei wesentliche Änderungen in ihr vorgenommen wurden.

 

1. Im § 7 der Neufassung wurden Wesentlichkeitsgrenzen der Haushaltswirtschaft vorgenommen. Dieses entspricht der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg. Durch diese generelle Regelung in der Hauptsatzung kann bei dem Erlass von Haushaltssatzungen auf diese Regelung verzichtet werden.

 

2. Die neue Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.06.2019 hat für die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und deren Stellvertretung neue Höchstgrenzen für die Aufwandsentschädigung festgelegt. Die Höchstgrenzen richten sich nach den Einwohnerzahlen zum 30. Juni des Wahljahres. Die Gemeinde Metelsdorf hat zum 30.06.2019 492 Einwohner. Für Gemeinden bis zu 500 Einwohner kann die Entschädigung für die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister bis zu 700 Euro pro Monat betragen.

 

Die Stellvertretung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters könnte ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bei der 1. Stellvertretung sind dies höchstens

140 Euro/ Monat und bei der 2. Stellvertretung 70 Euro/ Monat.

Die Gemeindevertretung verzichtet darauf.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass auch Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten, einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 10 Euro erhalten. Auch hierauf wird verzichtet.

 

3. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden zukünftig rechtsverbindlich auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vorgenommen. Um den Bürgern ein rechtsverbindliches Exemplar bereitzustellen, wird dies dann im Amtsblatt abgedruckt. Diese Form der Bekanntmachung bietet gerade bei der Wahlvorbereitung und ihren Bekanntmachungen einen entscheidenden Vorteil um Fristen zum Beispiel bei den konstituierenden Sitzungen einzuhalten. Gegenwärtig musste, um eine Rechtsverbindlichkeit zu erhalten, bei den Kommunalwahlen ein zusätzliches Amtsblatt herausgegeben werden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben bis zu:

* 300 Euro pro Monat Bürgermeister
 

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Anlagen

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