Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die in Anlage befindliche Vereinbarung zur Durchführung des investiven Vorhabens des Hochwasserschutzes im Sinne der WasserFöRL M-V „Ausbau Graben 29 – Ortslage Gallentin“ mit dem Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ abzuschließen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinden sind gemäß § 68 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung im Gemeindegebiet gesetzlich verpflichtet.

 

Dazu gehört auch die nachhaltige Entwicklung von Gewässern entsprechend dem

Bewirtschaftungsplan für das Flussgebiet Elbe und gegebenenfalls der wasserrechtlichen Anordnung der unteren Wasserbehörde zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Herstellung der erforderlichen Hochwassersicherheit. Zu diesen Gewässern gehört das Gewässer 2. Ordnung Graben 29 im OT Gallentin.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

1.Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen voraussichtlich 570.500 €.

2.Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus Fördermitteln der EU, des Landes M-V und aus Eigenmitteln der GEMEINDE mit einem Fördersatz von voraussichtlich 80%

Auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtkosten ergibt sich folgende Verteilung:

Fördermittel:    456.400

Eigenanteil GEMEINDE:   114.100

 

 

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