Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 2. Änderungssatzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Bad Kleinen enthält bei Zuwiderhandlung des

§ 12 Anzeigepflicht Abs. 1 „Wer im Gebiet der Gemeinde Bad Kleinen einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat anzuzeigen.“ 

keine Grundlage zur Hundesteueranmeldung von Amtswegen. Diesbezüglich wird mit dieser Satzungsänderung Abhilfe geschaffen, indem im zuvor genannten § 12 Anzeigepflicht, durch einen 4. Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:

(4) “ Kommt eine Hundehalterin / ein Hundehalter trotz Aufforderung mit Fristsetzung ihrer /seiner Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht nach, kann der Hund von Amtswegen an-/oder abgemeldet werden. „

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Steuerliche Mehreinnahmen
 

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Anlagen

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