Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechtes ist die Straße insgesamt mit allen Teileinrichtungen. Die gemäß der Anlage A 1 dargestellte Waldstraße wurde in voller Länge, beginnend an der Einmündung des Kreuzungsbereiches Hauptstraße/Gallentiner Chaussee bis zum Ende der Waldstraße mit ihren Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbeleuchtung und Gehweg erneuert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt, dass die Straßenbaubeiträge für die Fahrbahn und die Teileinrichtung Straßenentwässerung gemäß § 7 Abs. 3 KAG M-V in Verbindung mit § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 06.12.2000 erhoben werden.


 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Kosten für die Erneuerung des Gehweges wurden durch den Zweckverband getragen, sodass insoweit Kosten nicht angefallen sind und eine Beitragserhebung nicht in Betracht kommt. Die Straßenbeleuchtung wurde nicht erneuert, sodass die Kostenspaltung geboten ist, um die Abrechnung der Fahrbahn mit der Teileinrichtung Straßenentwässerung  vornehmen zu können.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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