Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.

Im Haushaltsjahr 2018 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen sowie die Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses  bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 07.11.2019 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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