Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die entsprechenden Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2018 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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