Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz beschließt die Beantragung der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h im Ortskern (jetzt 50km/h)

und eines Teilstückes mit 40 km/h (jetzt 70km/h) des Friedrichshagener Weges in Klein

Krankow beim Landkreis Nordwestmecklenburg.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beim Friedrichshagener Weg in Klein Krankow handelt es sich um eine Straße mit einer

Breite von 3,40m ohne Gehweg und einer beidseitigen Bebauung im Ortskern.

Die Ortsdurchfahrt Klein Krankow von Groß Krankow kommend in Richtung Harmshagen

und in die Gegenrichtung ist auf maximal 30 km/h begrenzt.

Biegt man in den Friedrichshagener Weg ein, ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

Am Ende des Ortskerns wird die zulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h angehoben. (Bild 1)

Vor dem Abzweig zum Grundstück „Friedrichhagener Weg 18“ wird die Geschwindigkeit

wieder auf 50 km/h begrenzt. (Bild 2)

Von Friedrichshagen kommend wird die zulässige Geschwindigkeit am Ortseingang auf

50 km/h begrenzt und hinter dem Abzweig zum Grundstück „Friedrichshagener Weg 18“ auf

70 km/h erhöht. (Bild 3)

Am Beginn des Ortskerns wird die Geschwindigkeit wieder auf 50 km/h herabgesetzt. (Bild 4)

Da die Straße keine Gehwege hat, müssen Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn

benutzen. Bei Autoverkehr, insbesondere bei LKW und Fahrzeugen der Landwirtschaft

müssen sie die Fahrbahn verlassen und die angrenzenden Grünflächen nutzen. (Bilder 4+5)

Die Fahrzeugführer passen ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten kaum an.

Auch Gespräche mit einzelnen Fahrern führten nicht zu einer Verbesserung.

Im Friedichshagener Weg wohnen derzeit fünf schulpflichtige Kinder. Zwei weitere Kinder

wurden in diesem Jahr geboren. Die Bushaltestelle befindet sich am Kuhmoor, sodass die

Kinder die gesamte Friedrichshagener Straße entlanglaufen müssen.

Der Friedrichshagener Weg ist Teil des „Kulturradweges Schweriner See – Ostseestrand“.

Eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h im Ortskern ist aufgrund der örtlichen

Gegebenheiten zu hoch.

Im Bereich der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h befindet sich eine Kurve mit einem

Winkel von ca. 45°. Durch den Bewuchs auf der Südseite ist die Straße nur bis zum

Scheitelpunkt einsehbar. Entgegenkommende Fahrzeuge und Fußgänger werden spät

gesehen. Bei einem unterstellten Anhalteweg von ca. 70m bei einer Geschwindigkeit von

70 km/h besteht hier ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ca. 1000 € (Erwerb der Verkehrszeichen und Aufstellen durch eine Firma)
 

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Anlagen

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