Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bobitz vom 23.10.2018 ist die Dambecker Straße in die Reinigungsklasse 1 eingeordnet worden. Im Rahmen dieser Einordnung hat die Reinigung der Fahrbahn durch die anliegenden Grundstückseigentümer zu erfolgen. Nach der abgeschlossenen Straßensanierung konnte nunmehr festgestellt werden, dass sich die Verkehrssituation in der Straße stark verändert hat. Für die anliegenden Grundstückseigentümer ist die Reinigung der Fahrbahn unzumutbar. Daher ist eine Einordnung der Dambecker Straße in die Reinigungsklasse 2 zu empfehlen, da dann einmal monatlich die Fahrbahn maschinell gereinigt wird.

Für die anliegenden Grundstückseigentümer würden Mehrkosten in Höhe von 0,49 €

pro lfd. m pro Jahr entstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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