Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt die empfohlenen Maßnahmen aus den Prüfberichten für die Bauwerke Nr. 11 und Nr. 30 umzusetzen. Beide Brückenbauwerke besitzen die oberste Priorität bei der Umsetzung der Instandhaltungsarbeiten an den Brückenbauwerken der Gemeinde. Für die Bauwerke 24 und 25 werden die empfohlenen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit kurzfristig umgesetzt und ein Sanierungskonzept zur Erhaltung der Dauerhaftigkeit durch einen Fachplaner in Auftrag gegeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die 6 Brückenbauwerke in der Zuständigkeit der Gemeinde Dorf Mecklenburg wurden entsprechend des Prüfzyklus planmäßig im Jahr 2018 bzw. 2019 geprüft.

Die Zustandsnoten der Brücken liegen zwischen 2,3 (befriedigend) und 3,0 (nicht ausreichend).

Brücken- Nr. 11, RW Brücke am Bahnhof Moidentin  Note 3,0 (nicht ausreichend)

Brücken- Nr. 12, Brücke über Wallensteingraben     Note 2,3 (befriedigend)

Brücken- Nr. 24, Brücke über Wallensteingraben     Note 2,7 (ausreichend)

Brücken- Nr. 25, Brücke über Wallensteingraben  Note 2,7 (ausreichend)

Brücken- Nr. 30, Gehwegbrücke üb. Wallensteingraben  Note 2,9 (ausreichend)

Brücken- Nr. 31, Gehwegbrücke üb. Wallensteingraben Note 2,3 (befriedigend) 

 

Wie aus den Prüfberichten ersichtlich ist, sind Maßnahmen erforderlich um die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke zu erhalten.

Der Zustand der Gehwegbrücke über den Wallensteingraben (Bauwerk Nr. 30) und der Zustand der Geh- und Radwegbrücke über den Wallensteingraben (Bauwerk Nr. 11) erfordern es, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der Bauwerke durchzuführen. Entsprechend der Empfehlungen aus dem Prüfberichten sollten der Laufbohlenbelag und die Geländer des Bauwerkes Nr. 11 kurzfristig ausgetauscht werden. Ein Austausch des Plattenbelages und die Instandsetzung des Widerlagers sollten gemäß der Bewertung aus dem Prüfbericht bei Brücke Nr. 30 ebenfalls kurzfristig erfolgen. Die für die Bauwerke Nr. 24 und 25 empfohlenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollten kurzfristig realisiert werden. Um die Dauerhaftigkeit beider Brückenbauwerke zu erhalten, ist die Aufstellung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes durch einen Fachplaner erforderlich. Notwendige Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen..

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsplanung 13.500 € (ursprünglich, nicht ausreichend)

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Anlagen

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