Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2020.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43  Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt trotz Inanspruchnahme der genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden. Hinzu kommen die negativen Vorträge aus den Vorjahren, die einen Haushaltsausgleich erschweren.

Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch eine weitere Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden.

Grundlage bildet das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2019

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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