Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ beschließt die Festlegung der Aufnahmekapazität gemäß § 45 SchulG M-V i.V.m. der Schulkapazitätsverordnung M-V. Als Aufnahmekapazität werden im Grundschulbereich 192 Schüler und im Regionalschulbereich 234 Schüler festgelegt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Schulgesetz MV in der aktuellen Fassung im § 45 Absatz 3 ist geregelt, dass der Träger der allgemein bildenden Schule im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Nordwestmecklenburg) die Aufnahmekapazitäten für jede Schule festlegt. Die Aufnahmekapazität ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter Beachtung der personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

Erstmalig wurde die Kapazität mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.09.2010 festgelegt. 

Die verfügbare Kapazität für Grundschüler wurde mit 228 Schülern und die des Regionalschulbereiches mit 311 Schülern festgelegt.

Mittlerweile hat sich die Ausrichtung der Schule verändert. Der Regionalschulteil wird als gebundene Ganztagsschule geführt. 

Im Gebäude der Grundschule sind in ehemaligen Schulräumen Hortkinder untergebracht.

Die Kapazitätsverordnung vom 26. Januar 2010 regelt die Ermittlung der Kapazität. Gemäß der Verordnung wird die tatsächliche Raumnutzung durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt.

Die Kapazitätsverordnung regelt die Berechnung des Raumbedarfs, aus dem sich die Kapazität ergibt.

Gemäß § 2 Absatz 2 Schulkapazitätsverordnung muss das Verfahren zur Änderung der Aufnahmekapazität einer Schule für das jeweils folgende Schuljahr bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar abgeschlossen sein. Ist die Aufnahmekapazität bis zu diesem Zeitpunkt nicht neu bestimmt, gilt die zuletzt festgelegte Aufnahmekapazität fort.


 

 

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Finanz. Auswirkung



 

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Anlagen

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