Beschlussvorlage - VO/GV10/2009-104

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ für das Gebiet: Ortslage / Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke-Nr. 75/1 und 75/3 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.10.2005 die Aufstellung des B- Planes beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für eine ergänzende Eigenheimbebauung in nördlicher Ortsrandlage von Hohen Viecheln am „Moidentiner Weg.“

Der zur frühzeitigen Beteiligung bestimmte Vorentwurf wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet, siehe Anlage.

Voraussetzung für die weitere Verfahrensführung war die Herauslösung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet ( LSG ) „Schweriner Außensee“. Antragsgemäß wurde mit Verordnung der Landrätin des Landkreises NWM vom 18.12.2008 das Plangebiet aus dem LSG und dem EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ herausgelöst.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...