Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Holger Lehmann zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen  durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer. Bei der Wahlversammlung am 25.01.2020 wurde der Kamerad Holger Lehmann durch die stimmberechtigten Mitglieder zum Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt 2020 zur Verfügung.
 

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Anlagen

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