Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt, die doppelt vorkommenden Straßennamen, in diesem Fall „Haus- Nr.“ zu ändern.

Die Bezeichnung Haus Nr. entfällt bei den Ortsteilen Klüssendorf, Martensdorf und Schulenbrook. Als Straßenbezeichnung soll der Ortsname selbst geführt werden. Bsp. siehe Sachverhalt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In der Einwohnerversammlung im 4. Quartal 2019 wurde bereits über die bevorstehende Änderung der Straßenbezeichnungen in den Ortsteilen informiert.

Folgende doppelt vorkommende Straßennamen sind in der Gemeinde Metelsdorf zu ändern.

Die Bezeichnung Haus Nr. gibt es in Klüssendorf, Martensdorf und Schulenbrook.

 

Damit die Einwohner der einzelnen Ortsteile ihre Ortsnamen trotzdem verwenden können, kann dieser als Straßenname geführt werden.

 

Bsp. Max Mustermann         

        Martensdorf 7

        23972 Metelsdorf

 

Aufgrund der Wahlen im Jahr 2021 ist die Durchführung/Durchsetzung in diesem Jahr vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausweisänderung ist im Amt kostenfrei.

Die Kosten bei der KFZ Zulassungsstelle, sowie evtl. bei Banken, Versicherungen u.a. sind durch die Bürger zu tragen.
 

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