Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz beschließt, über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“

3  TSF-W´s  (Tanklöschfahrzeug mit Wasser) für die Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow  zu beschaffen.

Die Gemeinde Bobitz verpflichtet sich, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung des Eigenanteils zu schaffen.

Die vorzugsweise Abnahme der Fahrzeuge soll im Jahre           erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres und Europa informierte, dass das Land in den nächsten Jahren 50 Mio. Euro für die Beschaffung, unter anderem an Fahrzeugtechnik, für die Freiwilligen Feuerwehren im Land M-V zur Verfügung stellt.

Für die Teilnahme am Förderprogramm erwartet das Land einen Beschluss und eine Verpflichtungserklärung einschließlich der Erklärung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Rubikon-Einstufung, zunächst für die Beschaffung von TSF-W-Fahrzeugen. Diese Fahrzeuge sind für Feuerwehren mit Grundausstattung mit einem Fahrzeugbestand älter als 15 Jahre vorgesehen. Das Land beabsichtigt damit, ältere und überdimensionierte Fahrzeuge zu ersetzen.

Für die Gemeinde Bobitz kommt die Beschaffung solcher Fahrzeuge für die Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow in Frage. Diese Feuerwehren sind  Feuerwehren mit Grundausstattung.

Das vorhandene Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Bobitz ist ein Löschfahrzeug LF 24 aus dem Baujahr 1986.

Das vorhandene Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Beidendorf ist ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 aus dem Baujahr 1998.

Das vorhandene Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Groß Krankow ist ein Kleintanklöschfahrzeug aus dem Baujahr 1999.

Aufgrund des Alters fallen bei allen genannten Fahrzeugen jährlich hohe Reparaturkosten an.

Zur Teilnahme an dem Programm ist es erforderlich, dass die Gemeinde einen Beschluss zur Beschaffung und verbindlichen Abnahme des Fahrzeuges fasst und die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür schafft. Bei dem erforderlichen Eigenanteil findet die Haushaltssituation über die Rubikon-Einstufung Berücksichtigung. Die Gemeinde Bobitz ist für das Jahr 2019 im Rubikon mit „rot“ eingestuft. Damit verbleibt bei der Gemeinde Bobitz  ein Eigenanteil von 10% je  Fahrzeug.

Das Land geht derzeit von 170.000€ pro  TSF-W aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde plant die Eigenanteile für die Beschaffungen im Haushalt ein.

 

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Anlagen

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