Beschlussvorlage - VO/GV11/2019-0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzungsänderung der Gemeinde Ventschow über die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sissy Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Ventschow
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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03.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Ventschow enthält bei Zuwiderhandlung des
§ 12 Anzeigepflicht Abs. 1 „Wer im Gebiet der Gemeinde Ventschow einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat anzuzeigen.“
keine Grundlage zur Hundesteueranmeldung von Amtswegen. Diesbezüglich wird mit dieser Satzungsänderung Abhilfe geschaffen, indem der im zuvor genannte § 11 Anzeigepflichten, durch einen 4. Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:
„(4) Kommt eine Hundehalterin / ein Hundehalter trotz Aufforderung mit Fristsetzung ihrer /seiner Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht nach, kann der Hund von Amtswegen an-/oder abgemeldet werden. „
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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