Beschlussvorlage - VO/GV11/2020-0628
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung einer Förderung eines TSF-W
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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03.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ventschow beschließt, über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ ein TSF-W (Tanklöschfahrzeug mit Wasser) für die Gemeindefeuerwehr Ventschow zu beschaffen.
Die Gemeinde Ventschow verpflichtet sich, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung des Eigenanteils zu schaffen.
Die vorzugsweise Abnahme des Fahrzeuges soll im Jahre erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres und Europa informierte, dass das Land in den nächsten Jahren 50 Mio. Euro für die Beschaffung, unter anderem an Fahrzeugtechnik, für die Freiwilligen Feuerwehren im Land M-V zur Verfügung stellt.
Für die Teilnahme am Förderprogramm erwartet das Land einen Beschluss und eine Verpflichtungserklärung einschließlich der Erklärung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Rubikon-Einstufung, zunächst für die Beschaffung von TSF-W-Fahrzeugen. Diese Fahrzeuge sind für Feuerwehren mit Grundausstattung mit einem Fahrzeugbestand älter als 15 Jahre vorgesehen. Das Land beabsichtigt damit, ältere und überdimensionierte Fahrzeuge zu ersetzen.
Für die Gemeinde Ventschow kommt die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges für die Gemeindefeuerwehr Ventschow in Frage. Diese Feuerwehr ist eine Feuerwehr mit Grundausstattung. Das vorhandene Fahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug W 50 aus dem Baujahr 1978. Bei dem Fahrzeug sind folgende Mängel zu verzeichnen: der Motor und das Getriebe sind undicht, die Bremsanlage defekt und Korrosion an Holmen und Karosserie zu verzeichnen.
Zur Teilnahme an dem Programm ist es erforderlich, dass die Gemeinde einen Beschluss zur Beschaffung und verbindlichen Abnahme des Fahrzeuges fasst und die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür schafft. Bei dem erforderlichen Eigenanteil findet die Haushaltssituation über die Rubikon-Einstufung Berücksichtigung. Die Gemeinde Ventschow ist für das Jahr 2019 im Rubikon mit „rot“ eingestuft. Damit verbleibt bei der Gemeinde Ventschow ein Eigenanteil von 10% der Fahrzeugkosten.
Das Land geht derzeit von 170.000€ für ein TSF-W aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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505,6 kB
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