Beschlussvorlage - VO/GV11/2020-0629
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung von Straßennamen im Gemeindegebiet Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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03.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt aufgrund der Vorgabe, dass es keine doppelt vorkommenden Straßennamen im jeweiligen Gemeindegebiet geben soll, die Änderung des Straßennamen „Dorfstraße“ in Ventschow in „Alte Dorfstraße“.
Der Straßenname „Dorfstraße“ in Kleekamp bleibt erhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auszug aus dem Schreiben des Landkreises NWM indem die betroffenen Gemeinden aufgefordert wurden, die Problematik doppelte Straßennamen im jeweiligen Gemeindegebiet zu beraten.
„… Vielmehr führen mehrfach vorkommende Straßennamen zu Schwierigkeiten im Hinblick auf die richtige Sortierung und Zustellung bei Post- und Logistikunternehmen. Darüber hinaus sind eindeutige Adressen auch in anderen Lebenssituationen (zum Beispiel bei der Benutzung von Navigationsgeräten) und für andere Institutionen des öffentlichen Lebens - insbesondere die Polizei, den Rettungsdienst und den Brand- und Katastrophenschutz - von erheblicher Bedeutung.
Der VGH Mannheim wird in diesem Zusammenhang häufig wie folgt zitiert:
„Bei der Entscheidung über das ob und wie einer Straßenumbenennung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu, die
lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird. Zweck der Benennung ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen den Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern“ (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1992, S. 196 (198))….“
In der Gemeinde Ventschow betrifft das Problem doppelte Straßennamen, die Ortslage Ventschow und Kleekamp. In beiden Ortslagen gibt es die „Dorfstraße“. Im Hauptausschuss am 13.01.2020 haben die Hauptausschussmitglieder festgelegt, die „Dorfstraße“ in Ventschow in „Alte Dorfstraße“ umzubenennen und die „Dorfstraße“ in Kleekamp beizubehalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 kB
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