Beschlussvorlage - VO/GV02/2019-0983
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzungsänderung der Gemeinde Lübow über die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sissy Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Lübow
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Lübow enthält bei Zuwiderhandlung des
§ 11 Anzeigepflichten Abs. 1 „Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, anzuzeigen. Ist ein Hund im Sinne von § 6 gefährlich, hat der Hundehalter/ die Hundehalterin auch die Gefährlichkeit des Hundes anzuzeigen.“
keine Grundlage zur Hundesteueranmeldung von Amtswegen. Diesbezüglich wird mit dieser Satzungsänderung Abhilfe geschaffen, indem der im zuvor genannte § 11 Anzeigepflichten, durch einen 5. Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:
„(5) Kommt eine Hundehalterin / ein Hundehalter trotz Aufforderung mit Fristsetzung ihrer /seiner Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht nach, kann der Hund von Amtswegen an-/oder abgemeldet werden. „
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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