Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020.
 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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