Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz legt das Gebiet in der Gemarkung Beidendorf, Flur 1, Flurstück 138/2 (1.840m²), als Stadtumbaugebiet fest.

Ziel des Stadtumbaugebietes ist der Rückbau des Wohnblocks „Dorfplatz 11-13“ und Schaffung neuer Bauplätze.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Gemeinde Bobitz wurde am 07.01.2020 ein Antrag auf Förderung einer Gesamtmaßnahme zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau von Wohnungen in räumlich festgelegten Fördergebieten nach den Rückbaurichtlinien- Stadtumbau Ost für das Programmjahr 2021 gestellt. Dabei soll der Wohnblock „Dorfstraße 11-13“ abgerissen werden und an seiner Stelle neue Bauplätze entstehen.

Träger der Maßnahme ist die Regionale Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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