Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung wie folgt neu gefasst wird:

 

Ist eine öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in Bobitz, Schulstraße 27, vor der Kindertagesstätte zu veröffentlichen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist nach Entfallen des Hinderungsgrundes unverzüglich in Form des Abs. 1 nachzuholen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Rechtsaufsichtsbehörde des LK NWM hat dazu den entsprechenden Hinweis gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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