Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz wählt für die zwei gewählten Mitglieder der Gemeinde Bobitz im Zweckverband Wismar je einen Stellvertreter:
 

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Sachverhalt

Begründung:
Die Gemeinde Bobitz verfügt im Zweckverband über ein „geborenes Mitglied“ und zwei weitere Mitglieder, die der Gemeinde aufgrund der Einwohnerzahl zustehen. Während für das geborene Mitglied die Stellvertretung geregelt ist (stellvertretende Bürgermeister) können im Verhinderungsfall die Stimmen der weiteren zwei Mitglieder nur durch eine gewählte Stellvertretung wahrgenommen werden.
Laut Kommunalverfassung (§156, Absatz 4, Satz 2) und Satzung des Zweckverbandes (§5, Absatz 3, Satz 2) ist die Wahl und Benennung je eines Stellvertreters möglich und sollte zur Wahrung der Interessen der Gemeinde Bobitz im Zweckverband auch erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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