Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Fläche der Flurstücke 2/37, 2/38, 2/39, 2/40 sowie 16/73 (Ringstraße) im Bereich der vorgenannten Flurstücke in der Gemarkung Groß Stieten einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Ziele der Planung: Schaffung von Baurecht zur Errichtung von kleinteiliger Wohnbebauung sowie Gartenflächen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße – Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

In diesem Bereich wurden die bisherigen Wohngebäude abgerissen. Zur Bebauung der brachliegenden Fläche mit kleinteiliger Bebauung ist die Schaffung von Baurecht durch eine Bauleitplanung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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