Beschlussvorlage - VO/GV12/2020-0763

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in der Planung und in der Rechnung auszugleichen. Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Ergebnishaushalt 2020 der Gemeinde Barnekow konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt kann nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln gedeckt werden.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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