Beschlussvorlage - VO/GV12/2020-0764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Philipp Roth zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Barnekow.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V, S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter. Bei der Wahlversammlung am 08.02.2020 wurde der Kamerad Philipp Roth mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von  65,00 €  monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.
 

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Anlagen

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