Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Richter Baustoffe GmbH, am 18.02.2020 = 1.025,00 € Geldspende für 1025-Jahrfeier 2020

 

Herr Burkard Biemel, Dorf Mecklenburg, am 4.03.2020 = 299,00 € Sachspende für KITA Dorf Mecklenburg ( 1 Stück Herd)
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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