Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1703
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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21.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ wurden von den
Bürgern keine Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung wird als Anlage zum Beschluss genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 die 5. Änderung des B- Planes Nr. 5 „ Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ beschlossen.
Planungsziel ist, die unbebauten Gewerbe- und Mischbauflächen des Bebauungsplanes zu erschließen und als Wohngebiet zu entwickeln. Die Bürger- und Behördenbeteiligungen wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die zur Beschlussfassung vorliegende Planfassung eingearbeitet.
Da die Zustimmung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung des durch die SUR-Wismar-Gemeinden vereinbarten Wohnbauentwicklungskonzeptes erteilt wurde, kann der Satzungsbeschluss erst nach Abschluss dieser Vereinbarung gefasst werden.
Die „Grobplanung“ der Vereinbarung sieht für die Gemeinde Dorf Mecklenburg einen Entwicklungsrahmen gesamt (WE) in Höhe von 6 % bis 2030 vor. Unter Zugrundlegung des Wohnungsbestandes bedeutet das einen Zuwachs von 88 WE. Bei Ausnutzung der planungsrechtlichen Möglichkeiten kann der B- Plan diesen Entwicklungsrahmen ausschöpfen, wobei die konkrete anrechenbare WE- Anzahl auf Basis des Planungs- und Realisierungsstandes hin angepasst wird.
Mit dem vorliegenden Abwägungsbeschluss soll vor Rechtsverbindlichkeit des B- Planes, die Voraussetzung für die Herstellung der Erschließungsanlagen geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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955,3 kB
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812,1 kB
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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904,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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738,3 kB
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