Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1305

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz legt das Gebiet in der Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück 110/28 (3.149m²), als Stadtumbaugebiet fest. Ziel des Stadtumbaugebietes ist der Rückbau des Wohnblocks "Schulstraße 13-15" und Schaffung neuer Bauplätze.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Gemeinde Bobitz wurde am 07.01.2020 ein Antrag auf Förderung einer

Gesamtmaßnahme zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau von Wohnungen in

räumlich festgelegten Fördergebieten nach den Rückbaurichtlinien- Stadtumbau Ost für das

Programmjahr 2021 gestellt. Dabei soll der Wohnblock "Schulstraße 13-15" abgerissen

werden und an seiner Stelle neue Bauplätze entstehen.

Träger der Maßnahme ist die Regionale Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Loading...