Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2307
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 "Senioren Wohnanlage Bad Kleinen" nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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13.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch:
- im Norden: durch die Schulstraße,
- im Osten: durch bebaute Grundstücke entlang der Schulstraße,
- im Süden: durch bebaute Grundstücke entlang der Hauptstraße,
- im Westen: durch einen Netto-Markt und die bebauten Grundstücke entlang der Wismarsche Straße
- Die Begründung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.
- Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
Die Gemeinde Bad Kleinen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.
Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Als wesentlicher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“ wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Bad Kleinen ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser Durchführungsvertrag ist Gegenstand einer separaten Beschlussvorlage.
Maßgeblich für den Satzungsbeschluss war ein schallschutztechnisches Gutachten, welches nach Eingang der Stellungnahmen beauftragt wurde. Dieses Gutachten hatte zum Ergebnis, dass sich das Plangebiet größtenteils innerhalb der Lärmpegelbereiche II und III befindet. Dementsprechend sind bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Nachtruhe an schützenswerten Gebäuden bei Neubauten und Nutzungsänderungen gemäß DIN 4109 vorzusehen.
Eingriffe in Biotope, Boden und Landschaftsbild sind aufgrund der Dauerhaftigkeit der Planung nachhaltig, aber nicht erheblich. Vogelschutzgebiete (SPA) oder FFH-Gebiet werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Hinweise des Landkreises zu der Planung wurden berücksichtigt bzw. eingearbeitet. Diese führten zum größten Teil zu redaktionellen Korrekturen und Präzisierungen. Neue Erkenntnisse der Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Klarstellung in den Planunterlagen ergänzt.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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