Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßenbaubeiträge für die Fahrbahn, den Gehweg, die Straßenentwässerung und die Parkflächen im Uferweg gemäß § 7 Abs. 3 KAG M-V i. V. m. § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 06.12.2000 erhoben werden.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Da die Straßenbeleuchtung, anders als die anderen vorhandenen Nebenanlagen, nicht erneuert wurde, ist die Kostenspaltung geboten. Über weitere Nebenanlagen verfügt die Straße nicht.

 

Der Uferweg ist von der Brücke bis zur Einmündung der Straße „An der Marina“ hinsichtlich der Fahrbahn, der Straßenentwässerung, des Gehweges sowie der unselbständigen Parkflächen gemäß der beigefügten Anlage A 1 erneuert worden. Die Straßenbeleuchtung ist nicht erneuert worden, da sie bereits vorhanden und nicht erneuerungsbedürftig war.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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