Beschlussvorlage - VO/GV10/2020-0764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Vicheln beschließt gemäß § 43 Absatz 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erzielt werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2020 der Gemeinde Hohen Viecheln konnten nicht ausgeglichen werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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