Beschlussvorlage - VO/GV03/2020-0612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausführungsplanung für den Ausbau des Petersdorfer Weges dahingehend zu ändern, dass der Kreuzungsbereich Petersdorfer Weg, Am Park, Am Hof entsprechend eines Anliegerantrages geändert wird. Der Einmünderadius und die Ausbaubreite sollen zum Schutz des anliegenden Gebäudes verringert werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ein betroffener Anlieger beantragt, die Planung für den Ausbau des Kreuzungsbereiches Petersdorfer Weg, Am Park, Am Hof zu ändern und begründet seinen Vorschlag folgendermaßen:

Der unmittelbar an der Kreuzung anliegende Backsteinspeicher leidet unter den teilweise sehr starken Verkehrsbelastungen. Oft wackeln sogar die Gläser. Das ist nicht nur für die Bewohner des Hauses unangenehm, auch die historische Gebäudesubstanz wird in Mitleidenschaft gezogen. Das zeigen Rissbildungen im Mauerwerk. Im Zuge der Straßenerneuerung wäre eine Minderung dieses unglücklichen Umstandes wünschenswert.

Wie in der Abbildung dargestellt, schlage ich eine Straßenführung als eine Art Y-Kreuzung vor. Diese soll den Verkehr etwas mehr vom Gebäude ablenken und entkoppeln. Ein ca. 8 cm hoher Hochbord könnte den Kurvenbereich abgrenzen. Dieser wäre im Extremfall gerade so noch überfahrbar. Die Möglichkeit des Einbiegens großer Netzfahrzeuge in Richtung Park ist meines Erachtens nicht erforderlich. Der Kreuzungsbereich würde mit dieser Straßenführung weiterhin sehr groß bleiben. Zudem würde auch die bisher sehr schlechte Einsehbarkeit durch die Hausecke die verkehrsbedingte Gefahr entschärfen.

Den zum Haus hin „frei“ gewordenen Bereich würden wir dann nach genauer Abstimmung attraktiv als Grünstreifen gestalten und pflegen, sodass ein sehr ansprechender Kreuzungsbereich entsteht. Details und die Übernahme von Leistungen durch uns wären dann noch zu besprechen …“

 

Der beauftragte Planer, zur fachlichen Prüfung des Vorschlags aufgefordert, kam zu folgendem Ergebnis:

In Ansatz gebracht wurde die Schleppkurve für einen Lastzug gemäß den Richtlinien Straßenbau, welcher aufzeigt, dass die geplanten Radien im Einmündebereich bereits mit der Planung grenzwertig ist. Eine weitere Verringerung des Einmünderadiuses  bzw. aufgrund der Platzverhältnisse, eine Verringerung der Ausbaubreite des Petersdorfer Weges sollte nicht vorgenommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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