Beschlussvorlage - VO/GV12/2020-0766
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der überarbeiteten Entwufsplanung für den ländlichen Wegebau von Krönkenhagen zur L 012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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26.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Thomas Zimmer für die Sanierung der Verkehrsanlage der Straße zwischen Krönkenhagen und der L 012 als Bauprogramm, beauftragt die Verwaltung, Zuwendungen im Rahmen ILERL M-V für 2021 für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Finanzierung durch Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits 2015 das Ingenieurbüro Thomas Zimmer aus Klütz mit den Ingenieurleistungen für den Ausbau der Straße von Krönkenhagen zur L 012 beauftragt und das Bauprogramm beschlossen. Allerdings konnte für die 2016 bei der Straßenaufsichtsbehörde beim Landkreis eingereichte Planung keine Fachgenehmigung erteilt werden. Auch die Überarbeitung von 2017 war nicht genehmigungsfähig weil sich das Regelwerk zwischenzeitlich geändert hatte und die Ausbaubreiten nicht ausreichten. Es waren eine Ergänzungsvermessung und erneute Überarbeitung der Planung erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenermittlung werden die Kosten der Maßnahme mit 870.407,30 € angegeben. Dabei wurden die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen noch nicht ermittelt. Im Rahmen der ILERL-Förderung können für 65 % der Kosten für Bau und Ausgleichsmaßnahmen Zuwendungen bewilligt werden. Die Ingenieurleistungen sind bei diesem Vorhaben nicht zuwendungsfähig. Der verbleibende Eigenanteil ist von der Gemeinde aufzubringen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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678,3 kB
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39,6 kB
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