Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1711

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Wohnungsgesellschaft

Dorf Mecklenburg,         am 21.04.2020 = 300,00 € Geldspende für die Feuerwehr

                                                                                                      Dorf Mecklenburg

 

Daniel Schubert, Karow, am 19.05.2020 = 200,00 € Geldspende für Stadiontribüne und

                                                                                                            Zaunfeld
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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