Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1716
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 „Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen“ zuzustimmen. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat keine Hinweise oder Bedenken.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Posteingangs war eine vorherige Beratung im Bauausschuss nicht möglich.
Bereits seit geraumer Zeit verfolgt die Hansestadt Wismar die Planungsabsicht das Areal, vor allem die Fläche des ehemaligen Gaswerkes der Hanseatischen Energieversorgung Aktiengesellschaft (heute E.DIS AG), zu entwickeln und einen Investor für die Umnutzung zu gewinnen. Gemäß der Planungsabsicht der Stadt und des Investors soll die stadtnahe Fläche zukünftig durch Einzelhandel, einen Wohnmobilstellplatz, einen öffentlichen Parkplatz sowie durch Wohnbebauung genutzt werden. Das künftige Wohngebiet wird sich jedoch nicht auf dem ehemaligen HEVAG-Gelände befinden, sondern auf dem Gelände des derzeitigen Aldi- Marktes, welcher in das geplante Einkaufszentrum umsiedeln wird. Dieser Umstrukturierung stimmte der Grundstückseigentümer zu und ein städtebaulicher Vertrag wurde hierzu abgeschlossen. Das „Drewes Wäldchen“ wurde ebenfalls in den räumlichen Geltungsbereich der Bauleitplanung einbezogen und als Waldfläche zum Erhalt festgesetzt. Nähere Erläuterungen siehe Begründung in der Anlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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10 MB
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