Informationsvorlage - VO/GV08/2020-2318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 22.01.2020 stellte die Verwaltung für die Gemeinde Bad Kleinen den Antrag auf die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlung.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte keine direkte Beratung zusammen mit dem Landkreis stattfinden. Alle erforderlichen Beratungen und Erläuterungen wurden telefonisch geklärt.

Mit Stand vom 30.04.2020 konnte eine Einigung über alle entscheidenden Punkte erzielt werden.

Mit dem 01.05.2020 traten dann die neuen Entgelte in Kraft.

Mit dem Antrag beim Jugendamt des Landkreises auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz erhalten die Eltern für ihre Kinder einen Bescheid, der bescheinigt, dass für das jeweilige Kind in der jeweiligen Betreuungsart und für eine bestimmte Betreuungszeit ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt wird.

Dieser Bescheid ist die Grundlage zur Zahlung der Leistungsentgelte, die bei der Leistungsverhandlung vereinbart wurden.

Seit dem 01.05.2020 erhält die Gemeinde Bad Kleinen für jedes Kind, dass vom Landkreis diesen Bescheid und einen Vertrag in der Kita Bad Kleinen hat, das neu vereinbarte Leistungsentgelt.

 

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Anlagen

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