Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer der Gemeinde Bobitz..

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Lt. § 27 FAG 2020 M-V hat die Gemeinde Bobitz die Möglichkeit im Jahr 2021 Finanzierungshilfen aus dem Entschuldungsfonds des Landes M-V zu beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- die Gemeinde muss seit mindestens drei Jahren den Ausgleich des Finanzhaushaltes

  jahresbezogen und insgesamt nicht erreichen (wird von der Gemeinde erfüllt)

- die Gemeinde muss die Hebesätze für die Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt

  haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebe-

  satz nach Gemeindegrößenklasse liegt.

Die mit der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Bobitz festgesetzten Hebesätze erfüllen diese Voraussetzung nicht. Die hohe Verschuldung der Gemeinde sollte zur Anpassung der Realsteuerhebesätze veranlassen.

Die Erhöhung der Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2020 muss mit Beschluss und öffentlicher Bekanntmachung bis zum 30.06.2020 erfolgen. Eine kurzfristige Umsetzung wird mit dem Erlass einer Hebesatzsatzung ermöglicht.

 

Detaillierte Erläuterungen zur Erhöhung der Hebesätze sind in der Anlage 1 ausgeführt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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