Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, einer möglichen Bebauung mit Photovoltaikanlagen der in Anlage 1 markierten Flächen Nr.   ….. zuzustimmen.
  2. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, einer möglichen Bebauung mit Photovoltaikanlagen der in Anlage 1 markierten Flächen Nr.   ….. nicht zuzustimmen.
  3. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, dass der Betreiber von Photovoltaikanlagen auf den unter Pkt.1 benannten Flächen seinen Firmensitz in der Gemeinde Bobitz haben muss.
  4. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, dass der Betreiber von Photovoltaikanlagen auf den unter Pkt.1 benannten Flächen die Gemeinde Bobitz bzw. ihre Bürgerinnen und Bürger am Gewinn beteiligen muss. Art und Umfang der Gewinnbeteiligung wird für jede Anlage einzeln verhandelt. Der Betrieb der PV-Anlagen ohne Gewinnbeteiligung wird ausgeschlossen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Am 22.10.2019 stimmte die Gemeindevertretung Bobitz der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet prinzipiell zu. (Beschluss VO/GV09/2019-1225)

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, mit möglichen Interessenten Vorgespräche zu führen.

Erste Gespräche diesbezüglich gab es am 10.2.2020 mit den Firmen „EYEDEXE“ und „newrizon“. (Bericht der Bürgermeisterin auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.2.2020)

Im Nachgang dieser Gespräche wurden von der Fa. newrizon eine Karte mit den Potentialflächen für PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Bobitz zur Verfügung gestellt. (Anlage 1: Karte Gemeinde Bobitz Potentialflächen PV)

Es handelt sich um folgende sechs Flächen:

1 -  von Groß Krankow nördlich und südlich entlang der A20 bis zur Gemeindegrenze in Richtung Upahl (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

2 -  von Groß Krankow westlich und östlich entlang der Bahntrasse bis zur Gemeindegrenze in Richtung Quaal (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

3 - nördlich und südlich entlang der Bahntrasse zwischen Bobitz und Groß Krankow (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

4 - von der Autobahnabfahrt Bobitz nördlich und südlich entlang der A20 in Richtung Wismar bis zur Autobahnbrücke zwischen Köchelsdorf und Beidendorf (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

5 - nordöstlich der Bahntrasse zwischen Bobitz und Naudin (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

6 - nordöstlich der Bahntrasse zwischen von Naudin in Richtung Bad Kleinen bis zur Gemeindegrenze (landwirtschaftliche Fläche laut FNPl)

 

 

Es soll darüber beraten und der Gemeindevertretung eine Empfehlung gegeben werden, der Entwicklung welcher Flächen die Gemeindevertretung zustimmt und auf welchen Flächen sie eine Bebauung mit PV-Anlagen ausschließt.

Ab 2013 gilt für Solarparks das Gewerbesteuersplitting. 70% der Gewerbesteuereinnahmen fließen in die Standortgemeinde und 30% fließen in die Gemeinde, in der der Betreiber seinen Sitz hat.

Um möglichst hohe Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen, sollte die Gemeindevertretung einem möglichen Betreiber von PV-Anlagen auf den oben benannten Flächen zur Bedingung machen, seinen Firmensitz in der Gemeinde Bobitz zu haben.

Darüber hinaus sollte die Gemeinde Bobitz bzw. deren Bürgerinnen und Bürger an den Gewinnen der PV-Anlagen beteiligt werden. Wie diese Beteiligung ausgestaltet wird, muss mit den möglichen Projektentwicklern einzeln verhandelt werden.

Eine Entwicklung und der Betreib von PV-Anlagen auf den oben genannten Flächen ohne Gewinnbeteiligung sollte ausgeschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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